AGBRief - Verleih

§ 1. Allgemeines:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung durch die Firma RIEF-Verleih, infolge Vermieter genannt. Abweichende Bedingungen des Mieters bzw. Kunde haben nur Gültigkeit, wenn der Vermieter Schriftlich zugestimmt hat.
Mit Annahme der Ausrüstung, erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen einverstanden und ist somit an diese gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die durch falsche Angaben des Mieter resultieren, sind auf den Mieter zurück zu führen.

§ 2. Vertragsabschluss:
Der Auftrag erlangt Gültigkeit, nach Abgabe einer verbindlichen Reservierung und einer nachfolgenden entsprechenden Auftragsbestätigung. Der Mieter hat die Möglichkeit die Reservierung bis zu 48 Stunden vor dem angegebenen Abholtag kostenlos zu stornieren. Sollte keine fristgerechte Stornierung erfolgen und die reservierten Leihgegenstände nicht abgeholt werden, so erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Vermieter eine Ausfallgebühr in Höhe von € 15,--/pro Person in Rechnung stellen wird.

§ 3. Vertragssprache:
Der Vertrags- und Bestellinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeführung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten und erstellt.

§ 4. Eigenschaften des Mietvertrages:
Die Nutzung der Mietausrüstung unterliegt den in diesem Vertrag enthaltenen Rechten und Pflichten, die nicht übertragbar sind. Die Mietausrüstung ist Eigentum der Firma RIEF-Verleih. Jegliche versuchte Übertragung oder Untervermietung durch Dritte gilt als unwirksam. Die Nutzung der Mietausrüstung erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen dieses Mietvertrages.

§ 5. Nutzungsrecht:
Die Mietausrüstung darf nur vom angegebenen Mieter genutzt werden.

§ 6. Abholung, Lieferung, und Rückgabe der Mietausrüstung:
Die bestellten Artikel sowie die Mietausrüstung werden in der gewünschten Mietstation für den Mieter hinterlegt bzw. zur Abholung während den Geschäftszeiten bereitgestellt. Es folgt keine Lieferung an eine Hotel bzw. Urlaubsadresse. Der Vermieter wird die Mietausrüstung sowie sämtliche erforderlichen Dokumente, Teile und Zubehör in einwandfreiem Gesamt- und Betriebszustand zur Verfügung stellen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietausrüstung in demselben Zustand wie bei Anmietung, vorbehaltlich vertragsgemäßer Abnutzung, mit Zubehör und am in diesem Mietvertrag angegebenen Ort und zu der in diesem Mietvertrag angegeben Zeit (Öffnungszeiten) an den Vermieter zurück zu geben. Der Vermieter wird in Beisein des Mieters den Zustand der Mietausrüstung zu Beginn und bei Beendigung des Mietverhältnisses überprüfen.
Der Mieter akzeptiert mit Abschließen des Mietvertrages, dass etwaige Verluste oder Beschädigungen der Mietausrüstung, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses auf den Mieter zurück fallen,das gilt auch für alle Personen, die auf einer Verleihkarte und / oder Reservierung vermerkt sind. Siehe auch Punkt 7. „Haftung“.
Die Mietausrüstung ist in der vereinbarten Miet-Station innerhalb des festgelegten Mietzeitraumes zurück zu geben. Wird die Mietausrüstung außerhalb des vereinbarten Mietzeitraumes zurück gegeben, trägt der Mieter die volle Verantwortung für die Mietausrüstung, bis dem Vermieter die Mietausrüstung wieder zur Verfügung steht.
Die Mietpreise werden auf der Grundlage von Kalendertagen (8:30-18:00 Uhr) ab Anmietung im Voraus berechnet. Sollte der Mieter es versäumen, die Mietausrüstung am vereinbarten Rückgabe- oder Abhol Ort bis zum im Mietschein angegebenen Rückgabezeitpunkt zurückzugeben, wird für jeden Tag den die Mietausrüstung ausständig ist, die Gebühr für einen weiteren Mietag zum jeweiligen Tagessatz gem. Preisliste, in Rechnung gestellt. Bei einer Rückgabe nach 10:00 Uhr wird ein voller weiterer Miettag in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob die Ausrüstung benutzt wurde oder nicht.
Vorzeitige Rückgabe der Mietausrüstung führt zu einer Minderung des Mietzinses gem. Preisliste. In diesem Fall muss die Ausrüstung jedoch auf jeden Fall vor 10:00 Uhr in der entsprechenden Mietstation abgegeben werden. Die Berechnung des Restguthabens bzw. Rückzahlung wird auf Basis der jeweiligen gültigen Preisliste vorgenommen und bei BAR Vorauszahlung (keine Kartenzahlung) ausbezahlt.

§ 7. Haftung bei Beschädigung / Sorglos Paket:
Der Mieter haftet in voller Höhe für sämtliche Schäden am Mietmaterial und bei Diebstahl ! Durch Abschluß einen Schaden „Sorglos Paket“ wird die Haftung durch den Mieter bei Schäden an Ski + Board ausgeschlossen, ausgenommen davon sind Stöcke und Zubehör (Helme usw.). Für beschädigte Stöcke hat der Mieter in jedem Fall eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 20,-- zu tragen.
Sofern sämtliche Bedingungen dieses Mietvertrages eingehalten werden, keine unsachgemäße Bedienung vorliegt und sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wird, ersetzt das Sorglos Paket die entstandenen Kosten an Ski +Board.
Bei Diebstahl, Verlust im Tiefschnee, Vertauschen, Verwechslung oder Vandalismus wird der Listenpreis der gemieteten Ware berechnet.

§ 8. In folgenden Fällen darf die Mietausrüstung nicht benutzt werden:
Teilnahme an einem Rennen oder sonstigen Wettbewerben !
Untervermietung
Bei Befahren in verbotenen, und/oder abgesperrten Bereichen, bei Lawinen-Warnstufe 4 abseits der Piste !!

§ 9. Sicherheit:
Alle Mietski verfügen über eine hochwertige Sicherheitsbindung. Bei allen Ski-Bindungen wird regelmäßig geprüft, ob die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen. Hiervon ausgehend wird aufgrund von Alter, Geschlecht, Gewicht, Körpergröße, Fahrgeschwindigkeit und Fahrkönnen/Risikobereitschaft der persönliche Einstellwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Sohlenlänge des Skischuh die Einstellung nach gültigen IAS-Vorschriften vorgenommen. Snowboards und Langlaufski sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet. Alle Mietmaterialien werden regelmäßig geprüft und entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik.


§ 10. Vorbehalt:
Der Vermieter behält sich vor, jederzeit einen gleichwertigen Ausrüstungstausch vorzunehmen, sofern dies z.B. aufgrund des Zustandes der Mietausrüstung oder aus anderem Grund notwendig erscheint.

§ 11. Zahlung:
Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt Grundsätzlich im Voraus nach Erhalt der Miet-Ausrüstung.
Folgende Zahlungsarten sind möglich:
Barzahlung (Bei vorzeitiger Rückgabe der Ausrüstung wird das Restguthaben sofort BAR ausbezahlt) EC-Karte, V-Pay, Maestro Bank-Karte mit PIN (Bei Kartenzahlung erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe der Ausrüstung keine Vergütung/Rückzahlung des Restguthabens!)
Daher empfehlen wir BARZAHLUNG bei Abholung

§ 12. Preise:
Die Preise gelten in Euro zum Zeitpunkt der Bestellung inklusive MwSt.
Der Grundmietpreis wird für mindestens einen Miettag (8:30-18:00 Uhr) berechnet.

§ 13. Haftungsbeschränkung:
Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden aus dem Mietverhältnis, die auf andere Weise als infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder einer anderen Verletzung dieses Mietvertrages entstehen. Ferner wird nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Verluste oder Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn oder Urlaubsfreuden gehaftet. Auch soll die Haftung für Tod oder Personenschaden infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Vermieter oder eine andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

§ 14. Datenschutz:
Der Schutz der Privatsphäre des Kunden ist stets gewahrt ! Die mitgeteilten Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und streng nach den gesetzlichen Vorschriften gehandhabt.

§ 15. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Mietvertrag ist Sitz der Firma:
RIEF - Verleih, Walserstrasse 68, A-6991 Riezlern / Kleinwalsertal

Stand: 16.11.2015